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Emails bzgl. Ermittlungsverfahren durch Rechtsanwalt Florian Giese sind gefaked
Posted on Thursday, October 21, 2010 by Deutsch football team euro 2012 wallpaper for android
Seit einigen Tagen kursieren im Internet EMails, die den Empfänger bezichtigen, Urheberrechtsverletzungen durch den Upload und Download von mp3 Dateien begangen zu haben. Um einer Anzeige aus dem Weg zu gehen, wird der Empfänger aufgefordert 100.- Euro per Ukash bzw. Paysafecard zu bezahlen. Angeblicher Absender der EMails ist ein Rechtsanwalt namens Florian Giese. Achtung, hierbei handelt es sich um betrügerische Mails, die nicht von dem angegebenen Rechtsanwalt stammen, auch sind die erhobenen Vorwürfe ausgedacht.
Wer eine solche Mail erhalten hat, der braucht die angegebene Summe natürlich nicht zu bezahlen. Der "echte" Florian Giese hat auf seiner Internetpräsenz inzwischen reagiert und ein Statement zu diesem Thema abgegeben. Er ist, wie zu erwarten, natürlich nicht Absender der Spammails, auch sein Mailserver wurde dazu nicht missbraucht. Die angesprochenen Mails tragen die Überschrift "Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung" bzw. "Ermittlungsverfahren gg. Sie" oder auch ähnliche.
Im Inhalt der Mail steht u.a. folgender Wortlaut:
Wer eine solche Mail erhalten hat, der braucht die angegebene Summe natürlich nicht zu bezahlen. Der "echte" Florian Giese hat auf seiner Internetpräsenz inzwischen reagiert und ein Statement zu diesem Thema abgegeben. Er ist, wie zu erwarten, natürlich nicht Absender der Spammails, auch sein Mailserver wurde dazu nicht missbraucht. Die angesprochenen Mails tragen die Überschrift "Ermittlungsverfahren Urheberrechtsverletzung" bzw. "Ermittlungsverfahren gg. Sie" oder auch ähnliche.
Im Inhalt der Mail steht u.a. folgender Wortlaut:
Guten Tag,Auf der Internetseite des Rechtsanwalts Florian Giese aus Hamburg ist dazu folgendes zu lesen:
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH,
Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 230 Js 413/10 Sta Stuttgart
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: xx.xxx.xx.xxx
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 21
[...]
Hinweis und Mitteilung vom 21.10.2010 - 9:20 UhrWer die oben angegebene EMail in seinem Postfach hat, der kann sie also getrost löschen und braucht keine Angst zu haben, dass weitere Sanktionen folgen. Es handelt sich hierbei um eine betrügerische Spam-Mail ohne rechtlichen Hintergrund!
Rechtsanwalt Florian Giese ist nicht Urheber von betrügerischen E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie". Hierbei handelt es sich um Spam-Mails von Betrügern.
Der Sachverhalt ist hier bekannt und Beweismittel sind ausreichend vorhanden. Bitte sehen Sie von Telefonanrufen und E-Mails ab und lesen Sie zunächst diese Mitteilung. Ich danke für Ihr Verständnis.
Update vom 21.10.2010: Die Betrüger versenden nunmehr Spam-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" unter Verwendung der Domain "ra-giese.info". Diese identischen Mails sind ebenfalls gegenstandslos und brauchen von Ihnen nicht beachtet zur werden. Eine Sperrung dieser Domain ist gegenüber dem Provider veranlasst worden.
Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte in Hamburg und insbesondere Rechtsanwalt Florian Giese stehen nicht im Zusammenhang mit den betrügerischen E-Mails, welche angeblich im Auftrag der Firma Videorama GmbH wg. Urheberrechtsverletzung in Filesharing-Netzwerken versendet werden.
Weder hat die Firma Videorama GmbH hier einen solchen Auftrag erteilt, noch sind durch RA Florian Giese unter der E-Mail-Adressen "giese@ra-giese.info", "zahlung@ra-giese.info", "giese@rechtsanwalt-giese.info" oder "zahlung@rechtsanwalt-giese.info" derartige Mails versendet worden. Unsere Web- oder Mailserver sind zu keine Zeit Gegenstand von Hacker-Angriffen gewesen.
Auch ist die Kanzlei Giese oder RA Florian Giese nicht Inhaber der Domain "ra-giese.info" oder "rechtsanwalt-giese.info" und daher auch nicht in Besitz der vorgenannten Absende-Adressen. Rechtsanwalt Florian Giese hat zudem keinerlei Einfluss auf die Inhalte, welche auf den Domains "ra-giese.info" oder "rechtsanwalt-giese.info" platziert sind. Die Kanzlei Giese Rechtsanwälte unterhält Internetpräsentationen lediglich unter den Domains rechtsanwalt-giese.de und kanzlei-giese.com.
Bei diesem Vorgang handelt es sich um einen sog. Identitäts-Missbrauch oder um Identitäts-HiJacking, um der betrügerischen E-Mail eine gewisse Ernsthaftigkeit zu verleihen.
Derartige bei Ihnen eingegangene E-Mails mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren gegen Sie" brauchen von Ihnen daher nicht beachtet werden! Betrachten Sie diese E-Mails als gegenstandslos und Betrugsversuch.
Die inkriminierende Domain "rechtsanwalt-giese.info" ist mittlerweile und aufgrund von vielen Beschwerden von dem Dienst PrivacyProtect.org gelöscht worden, so dass auch die dazugehörigen E-Mail-Adressen nicht mehr funktionieren. Allen Betroffenen, welche bei dem Dienst PrivacyProtect.org eine Beschwerde abgegeben haben, danke ich für die Mithilfe.
Strafanzeige wurde am 14.10.2010 erstattet und die Kripo Hamburg ermittelt (Polizeikommissariat 23, Troplowitzstr. 3, 22529 Hamburg). Das Aktenzeichen lautet: 023/1K/686073/10.
In diesem Zusammenhang hat mir die Polizei Hamburg mitgeteilt, dass sofern bei den Betroffenen kein Schaden entstanden ist, diese also die geforderten 100,00 EUR nicht bezahlt haben, die SPAM-Mail einfach gelöscht werden soll. Bei der Polizei in Hamburg werden keine Strafanzeigen mehr aufgenommen, sofern es sich um versuchten Betrug handelt.
Die Polizei in Hamburg teilt weiter mit, dass nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg alle Betroffenen der SPAM-Mail gebeten werden, Strafanzeige ausschließlich bei der jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
Rechtsanwalt Florian Giese
Hamburg, den 21.10.201
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